[SN: ASR = AlteRechtSchreibung; NSR: NeueRechtSchreibung]
From: Muelltonne@despammed.com (Ralf Heinrich Arning)
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Subject: Re: ARS und NRS
Date: Fri, 14 Feb 2003 13:36:47 +0100

Die Kultusministerkonferenz berät derzeit auf Staatsekretärsebene über einen Bußgeldkatalog. Ab Januar 2005 sollen Verstöße gegen die amtlich geregelte Rechtschreibung in Diktaten und Aufsätzen finanziell geahndet werden. Die Bußgelder sollen sozialverträglich gestaffelt werden.
Bemessungsgrundlage wird voraussichtlich die Höhe des Taschengeldes sein. Umstritten ist noch, ob und ggf. inwieweit das Einkommen aus Ferienjobs einberechnet werden wird.
Die Ziele dieser Reglung sind es, die öffentlichen Bildungsetats, insbesondere der Kommunen und der Länder aufzustocken und zugleich auf dem Wege der Abschreckung die Schreib- und Lesekompetenz der jungen Generation zu erhöhen, so daß bei PISA II Deutschland seinen alten Spitzenplatz wiedererlangt.
Unter Hinweis auf den Datenschutz haben Kinderschutzverbände bereits heftige Proteste eingelegt und drohen mit Schulstreik von Beginn des Schuljahres 2004/05 an. Man befürchtet, daß die Rückschlüsse, die sich aus der Höhe der Bußgelder auf die Höhe des Taschengeldes ziehen lassen, das Potential an Neid und Mißgunst unter den Schülerinnen und Schüler noch erhöhen wird.
Verteidiger der Pläne weisen jedoch darauf hin, daß Verstöße gegen die Rechtschreibung in Schulen fast ausschließlich der Jugendgerichtsbarkeit unterliegen und die Verfahren daher in der Regel unter Ausschluß der Öffentlichkeit abgewickelt werden.
Der Vorstoß der Kultusminister wurde inzwischen von den Innenministern mit Unterstützung der Finanzminister und der Bundesanstalt für Arbeit aufgegriffen. Man hofft aus den Verstößen der Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes Mittel zu erwirtschaften, mit denen zahlreiche Arbeitsplätze gesichert werden können.
Der Deutsche Städtetag beansprucht bereits die Bußgelder, die aus den Rechtschreibverstößen kommunaler Beschäftigter erwachsen, ausschließlich für die Gemeinden.
Die Spitzenverbände der Wirtschaft beraten mit Vertretern der Wirtschaftsministerien darüber, wie die Regelung auf die Betriebe übertragen werden kann. Eine staatliche Reglementierung lehne man ab, heißt es, sei jedoch zu einer freiwilligen Verpflichtung bereit, verbandsintern eine Wirtschaftsförderungsabgabe auf Rechtschreibvergehen zu erheben.