[SN: ASR = AlteRechtSchreibung; NSR: NeueRechtSchreibung]
From: Muelltonne@despammed.com (Ralf Heinrich Arning)
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Subject: Re: ARS und NRS
Date: Fri, 14 Feb 2003 13:36:47 +0100
Die Kultusministerkonferenz berät derzeit auf Staatsekretärsebene
über einen Bußgeldkatalog. Ab Januar 2005 sollen Verstöße
gegen die amtlich geregelte Rechtschreibung in Diktaten und Aufsätzen finanziell
geahndet werden. Die Bußgelder sollen sozialverträglich gestaffelt
werden.
Bemessungsgrundlage wird voraussichtlich die Höhe des Taschengeldes sein.
Umstritten ist noch, ob und ggf. inwieweit das Einkommen aus Ferienjobs einberechnet
werden wird.
Die Ziele dieser Reglung sind es, die öffentlichen Bildungsetats, insbesondere
der Kommunen und der Länder aufzustocken und zugleich auf dem Wege der
Abschreckung die Schreib- und Lesekompetenz der jungen Generation zu erhöhen,
so daß bei PISA II Deutschland seinen alten Spitzenplatz wiedererlangt.
Unter Hinweis auf den Datenschutz haben Kinderschutzverbände bereits heftige
Proteste eingelegt und drohen mit Schulstreik von Beginn des Schuljahres 2004/05
an. Man befürchtet, daß die Rückschlüsse, die sich aus
der Höhe der Bußgelder auf die Höhe des Taschengeldes ziehen
lassen, das Potential an Neid und Mißgunst unter den Schülerinnen
und Schüler noch erhöhen wird.
Verteidiger der Pläne weisen jedoch darauf hin, daß Verstöße
gegen die Rechtschreibung in Schulen fast ausschließlich der Jugendgerichtsbarkeit
unterliegen und die Verfahren daher in der Regel unter Ausschluß der Öffentlichkeit
abgewickelt werden.
Der Vorstoß der Kultusminister wurde inzwischen von den Innenministern
mit Unterstützung der Finanzminister und der Bundesanstalt für Arbeit
aufgegriffen. Man hofft aus den Verstößen der Beamten und Angestellten
des Öffentlichen Dienstes Mittel zu erwirtschaften, mit denen zahlreiche
Arbeitsplätze gesichert werden können.
Der Deutsche Städtetag beansprucht bereits die Bußgelder, die aus
den Rechtschreibverstößen kommunaler Beschäftigter erwachsen,
ausschließlich für die Gemeinden.
Die Spitzenverbände der Wirtschaft beraten mit Vertretern der Wirtschaftsministerien
darüber, wie die Regelung auf die Betriebe übertragen werden kann.
Eine staatliche Reglementierung lehne man ab, heißt es, sei jedoch zu
einer freiwilligen Verpflichtung bereit, verbandsintern eine Wirtschaftsförderungsabgabe
auf Rechtschreibvergehen zu erheben.